Rechtsgebiete

Rechtsanwalt Ocke Thomas Jürs – juristische Fachgebiete

Ihr Recht in Sachen Arbeit, Arbeitsvertrag & Kündigung

Ich und vertreten Sie als Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts. Dies umfasst Kündigungsschutzverfahren, die Beendigungskündigung, die Änderungskündigung sowie vergleichsweise Beendigungen der Arbeitsverhältnisse (Aufhebungsvertrag und Abfindung). Darüber hinaus beraten wir Sie bei Fragen, die im Zusammenhang mit:

  • Zahlungsfragen
  • der Herausgabe von Arbeitspapieren
  • Abmahnungen
  • dem Anspruch auf Zeugniserteilung und Zeugnisberichtigung
  • Urlaubsgewährung
  • Versetzung
  • Schadensersatzklage
  • Unzulässige Konkurrenztätigkeiten
  • Wettbewerbsverbote auftreten.

Als Ihre Anwaltskanzlei führen wir für Sie Ihre Rechtsstreitigkeiten vor den Arbeitsgerichten.

Ihr Recht rund ums Erben

Die Vermögenswerte wachsen und das Erbrecht gewinnt in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Wir liefern Ihnen alle notwendigen rechtlichen Informationen rund um die Themen Testament, Erbrecht und Erbschaft, Pflichtteil und Enterbung, Erbschaftsteuer und Kosten in Erbsachen, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, vorweggenommene Erbfolge, Vermächtnis usw. und vertreten Sie im Falle eines Rechtsstreits vor Gericht.

Ihr Recht in Sachen Ehe, Familie, Unterhalt & Sorgerecht

Ich berate und vertreten Sie in allen Fragen, die mit der Regelung in familienrechtlichen Fragen in Zusammenhang stehen:

Unterhalt

Die Frage des Unterhaltes kläre ich schnellstmöglich für Sie. Soweit einvernehmliche Lösungen nicht zu erreichen sind, führe ich für Sie die gerichtlichen Verfahren. Im Rahmen des Unterhaltes sind das insbesondere die einstweiligen Anordnungsverfahren, um so schnell wie möglich eine zumindest vorübergehende Lösung der Unterhaltsproblematik zu erreichen. Auch berate ich Sie, inwieweit der Staat Ihre Einkommenssituation sicherstellt (Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, des Jobcenters oder der Unterhaltsvorschusskasse).

Besuchsregelung

Sie haben Schwierigkeiten eine einvernehmliche Lösung wegen des Besuchsrechts zu finden? Ich berate Sie eingehend über verschiedene Möglichkeiten, Besuche auszugestalten und stellen, falls außergerichtliche Lösungsmöglichkeiten nicht bestehen, die gerichtlichen Weichen.

Sorgerecht

Hinsichtlich des Sorgerechts bestehen oft falsche Vorstellungen. Viele Eltern gehen davon aus, dass nach einer Trennung, nur noch einem Elternteil das Sorgerecht zusteht. Das ist die Ausnahme. Ich berate Sie umgehend und umfassend, um Unsicherheiten auszuräumen.

Eheverträge

Unter bestimmten Umständen kann es ratsam sein, es nicht allein bei den gesetzlichen Regelungen zu lassen, sondern für die Ehe individuelle Vereinbarungen zu treffen. Ich berate Sie, inwieweit es sinnvoll sein kann, den ehelichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufzuheben und ggf. eine Gütertrennung durchzuführen. Gemeinsam finden wir Regelungen bezüglich bestehender Unterhaltsansprüche oder auch für die Trennung des ehelichen Vermögens.

Beratung nichtehelicher Lebensgemeinschaften

Ich berate Sie über die rechtlichen Grundlagen der eingetragenen Lebenspartnerschaft und die mit einer Trennung einhergehenden Rechtsfolgen. In diesem Fall stellen wir für Sie die Anträge auf einverständliche Aufhebung der Lebenspartnerschaft und auf nachpartnerschaftlichen Unterhalt.

Auch wenn eine eingetragene Lebenspartnerschaft nicht vorhanden ist, berate ich Sie über eventuelle mit einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einhergehende rechtliche Folgen, wie z. B. den Ausgleich von Zuwendungen innerhalb einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

Scheidung

Ich führe für Sie das Scheidungsverfahren durch. Voraussetzung für eine Scheidung ist, dass Sie ein Jahr getrennt leben. Das Getrenntleben kann auch innerhalb der ehelichen Wohnung stattgefunden haben. Sie müssen also nicht in verschiedenen Wohnungen gelebt haben. Ferner prüfe ich, ob Ihnen Verfahrenskostenhilfe zusteht. Im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe übernimmt der Staat die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten je nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entweder voll oder zum Teil. Ich berate Sie über die Länge des Scheidungsverfahrens und die damit zusammenhängenden Verfahren (Versorgungsausgleich, nachehelicher Unterhalt, Zugewinn).

Kindschaftssachen

Bestehen Unsicherheiten darüber, ob eine Vaterschaft besteht oder nicht, berate ich Sie in allen Fragen z. B. der Vaterschaftsanfechtung, der Vaterschaftsanerkennung, Abstammungsgutachten usw.

Ihr Recht nach einem Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall korrespondiere ichr für Sie mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und führe im Streitfall die gerichtlichen Verfahren für Sie durch. Ich fordere für Sie soweit notwendig die Akten bei der Staatsanwaltschaft an und sehe diese für Sie ein. Ich setze für Sie Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche durch (Reparaturkosten, Kostenpauschale, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Mietwagenkosten usw.).

Ihr Recht nach dem Kauf

Sie haben ein Haus gekauft und stellen fest, dass Mängel bestehen?

Mit Ihrem Neuwagen befinden Sie sich ständig in der Werkstatt?

Ich berate Sie in allen Fragen rund ums Kaufrecht, sowohl für bewegliche Sachen als auch für Grundstücke. Dazu gehört, dass ich Sie berate, wenn es Schwierigkeiten bei der Lieferung oder bei der Beseitigung von Mängeln gibt. Ich leite alles in die Wege, damit ein Mangel beseitigt oder ein Ersatz geliefert wird. Ich berate Sie darin, wenn es um die Voraussetzungen und die Durchführung des Rücktritts eines Kaufvertrages geht oder Schadensersatzansprüche / Minderungsansprüche geltend gemacht werden sollen.

Gleiches gilt, wenn Sie ein Grundstück/eine Immobilie gekauft haben. Soweit notwendig führe ich für Sie Beweissicherungsverfahren durch, damit der Zustand der Immobilie schnellstmöglich durch einen neutralen Sachverständigen gerichtsfest dokumentiert wird und bestehende Mängel schnellstmöglich beseitigt werden können. Auch wenn außergerichtlich ein Privatgutachter zum Zustand Ihrer Immobilie Stellung nehmen soll, stehe ichr Ihnen zur Seite.

Ihr Recht rund ums Mietobjekt

Ich berate Sie als Vermieter oder Mieter, als Partei in einem gewerblichen oder Wohnungsmietverhältnis gerne in allen Fragen des Mietrechts. Sollte Streit über Rechte und Pflichten aus einem Mietverhältnis bestehen bzw. dies an geänderte Umstände angepasst werden, bemühe ich mich, eine einvernehmliche Lösung für Sie und Ihren Vertragspartner zu finden. Selbstverständlich vertrete ich Sie auch hier im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Fragen rund um das Mietrecht betreffen beispielsweise:

  • Mietmängel
  • Nebenkosten
  • Kündigungen
  • Kündigungsschutz
  • Kautionsherausgabe
  • Betriebskostenabrechnung
  • Mietvertragsanpassung (Mieterhöhung)
  • Besichtigungs- und Zutrittsrechte
  • Tierhaltung
  • bauliche Veränderungen
  • Untervermietung
  • Konkurrenzschutz und Vermieterpfandrechte
  • Verjährungsfragen

Ihr Recht als Opfer

Ich berate Sie in Fragen des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts, sei es nun wegen eines Bußgeldbescheides, wegen zu schnellen Fahrens, Ermittlungen wegen Schwarzarbeit oder sonstiger Strafrechtsbestände (Betruges, Körperverletzung, Diebstahl, Unterschlagung usw.). Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, stehe ich Ihnen als Rechtsbeistand zur Seite. Ich nehme Ihre Rechte im Rahmen des Strafverfahrens (z. B. als Zeugenbeistand) wahr und setze auch Ihre zivilrechtlichen Ansprüche (Schadensersatzansprüche, Schmerzensgeldansprüche) gegenüber dem Täter durch.

Ihr Recht in jedem Vertrag

In allen Bereichen der Vertragsgestaltung berate ich Sie diskret und kompetent. In einem eingehenden Gespräch erörtere ich die von Ihnen gewünschten vertraglichen Zielsetzungen und erstellen individuell auf Sie angepasste Verträge im Bereich des Mietrechts (Geschäftsraummietverhältnisse, Privatmietverhältnisse), des Familienrechts (Getrenntlebens- und Scheidungsfolgenverträge, Eheverträge, Verträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften usw.) und des Arbeitsrechts.

Ich berate Sie auch, wenn es darum geht, bestehende Verträge abzuändern oder zu ergänzen bzw. durch Kündigung (ordentliche oder außerordentliche Kündigung) oder einvernehmliche Regelung (Aufhebungsverträge) zu beenden.

Einvernehmliche Konfliktlösungen

Damit ein Konflikt nicht in eine gerichtliche und damit fremdbestimmte Auseinandersetzung mündet, stehe ich Ihnen als Konfliktberater zur Seite. Unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Ursachen des Konflikts erarbeite ich mit den Parteien einvernehmliche Lösungen. So bleiben Sie Herr des Verfahrens, um wirtschaftlich sinnvolle und dauerhaft tragfähige Ergebnisse zu erzielen.

Sie haben juristische Fragen? Ich helfe Ihnen gern! Meine juristischen Arbeits- und Beratungsschwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsunfallrecht sowie Vertragsrecht.

Wenn Sie eine Beratung oder Vertretung in einem Bereich außerhalb meines Tätigkeitsrahmens benötigen, nenne ich Ihnen gern spezialisierte Kanzleien. Nehmen Sie gleich Kontakt zu mir auf und schildern Sie mir Ihr Problem.